frixos hat Folgendes geschrieben: |
Damit hier endgültige Klarheit geschaffen werden kann ersuchte der zuständige kroatische Minister, dass seitens des OeSV und MSVÖ entsprechende Kopien der amtlichen österreichischen Befähigungsausweise übermittelt werden um zukünftig Unklarheiten auszuschliessen. |
Edwin hat Folgendes geschrieben: |
Relativ neu ist aber, dass in Kroatien seit geraumer Zeit eine allgemeine Führerscheinpflicht für alle motorisierten Boote besteht und man somit selbst für das (z.B. vielleicht nur mit 2PS ausgestatteten) Beiboot ein Patent benötigt! |
knet hat Folgendes geschrieben: |
Ich nehme an, der Schweizer Schein fuer Motorboote auf Binnengewaessern wird nicht ohne weiteres akzeptiert. |
knet hat Folgendes geschrieben: |
Der CH Hochseeschein ist entweder fuer Motoryachten, fuer Motor- UND Segelyachten oder NUR fuer Segelyachten (je nach nachgewiesener Praxis). |
knet hat Folgendes geschrieben: |
Das letztere (nur Segelyachten) duerfte m.E. in der Praxis der haeufigste Fall sein. Er befaehigt (mindestens unter CH Flagge) trotzdem zur Benutzung des motorisierten Beibootes fuer Fahrten zwischen Yacht (vor Anker) und Land. Das wissen aber wahrscheinlich die wenigsten in Kroatien. |
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